Auftrags-Annahme bzw. Bestätigung
Sämtliche Bestellungen bedürfen für Ihre Verbindlichkeit eines schriftlichen Auftrags. Desgleichen bedürfen nachträgliche Änderungen oder
Streichungen unserer schriftlichen Zustimmung und können nur berücksichtigt werden, wenn die Aufträge nicht schon in Ausführung begriffen
oder fertiggestellt sind. Technische Angaben, Maße, Gewichte und Abbildungen in Katalogen, Prospekten und Preislisten sind annähernd und
unverbindlich, Pläne sind unser geistiges Eigentum.
Lieferzeiten:
Diese sind unverbindlich und werden vom Tage der Auftragsbestätigung bis zur Absendung gerechnet. Von unserem Willen unabhängige
Umstände, wie z.B. Störungen bei unseren Vorlieferanten, Arbeitskonflikte, sowie alle Fälle von höherer Gewalt entbinden uns ohne Schadenersatzverpflichtung für die Dauer und den Umfang der dadurch notwendig werdenden Einschränkungen von der Lieferung, ohne das
zum Abschluß gebrachte Geschäft rückgängig zu machen. Es steht uns in solchen Fällen das Recht zu, von dem Auftrage, soweit er
unsererseits noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten. Schadenersatzansprüche aus dem Titel etwaiger Lieferzeitüberschreitungen sind ebenso
wie Lieferungen gegen Pönale ausgeschlossen.
Versand und Gefahrenübergang:
Alle Lieferungen erfolgen- auch wenn sie frachtfrei sind- auf Gefahr des Bestellers. Wir leisten daher für Abgang, Verwechslungen oder
Beschädigungen der Ware auf dem Transport keinerlei Vergütung oder Ersatz. Im Falle eines Verlustes oder der Beschädigung der Ware
während des Transportes obliegt die Reklamation gegenüber dem transportführenden Organ dem Empfänger. Mit der Übergabe der Ware
an den Abholer, Verfrachter, die Eisenbahn oder einen sonstigen Beauftragten, ist unsere Lieferverpflichtung erfüllt. Die Verfrachtung wird
von uns nach bestem Ermessen auf die für uns günstigste Weise vorgenommen. Sollten sich durch bestimmte Versandvorschriften des
Bestellers, wie z.B. Expresssendungen, Mehrkosten ergeben, gehen diese zu dessen Lasten. Abladekosten bei Zustellung sind vom Käufer
zu tragen. Bei verzögertem Abgang aus dem Lieferwerk ohne unser Verschulden geht die Gefahr mir dem Tag der Versandbereitschaft auf
den Käufer über.
Gewährleistung:
Beanstandungen, die sich auf falsche oder unvollständige Lieferung oder auf sofort erkennbare Mängel beziehen, müssen uns
unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Ware als abgenommen. Für Zulieferteile anderer
Erzeugerfirmen gelten deren Garantiebestimmungen und sind Ersatzleistungen erst nach Anerkennung durch den Erzeuger möglich. Diese
Regelung gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir nur dann aufzukommen, wenn wir hiezu eine schriftliche Zustimmung gegeben haben. Rücksendungen von Waren bedürfen unseres vorherigen Einverständnisses. Mängel einzelner Stücke berechtigen nicht, die ganze Sendung zur Verfügung zu stellen.
Preise:
Die Preise sind sowohl bei Angeboten als auch im Abschlussfalle, wenn nicht anders vereinbart wurde, freibleibend. Die angegebenen Preise
basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisangabe. Kosten für die Montagen sind in den Preisen nicht inbegriffen. Diese werden nach
dem jeweils gültigen Regiesatz verrechnet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Als Erfüllungsort für die Lieferung gilt immer und in jeder Hinsicht Deutschkreutz, auch bei Verkäufen franko Bestimmungsstation. Als Erfüllungsort für die Zahlungen gilt Deutschkreutz. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das in Oberpullendorf sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig, ausgenommen es handelt sich um ein Verbrauchergeschäft. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat berechnet.
Zahlungen:
Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Bei Pfändung oder
sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.
Der Käufer ist bei gerechtfertigter Reklamation nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des
Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Bei ungerechtfertigtem Rücktritt vom Vertrag muss uns der Besteller die tatsächliche entstandenen
Aufwendungen, mindestens aber 20% des Vertragswertes erstatten. Für Sonderanfertigungen sind die vollen Kosten zu erstatten. Der Käufer
verpflichtet sich im Falle seiner Säumigkeit uns die anfallenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Abweichende Bestimmungen:
Alle vom Besteller gemachten Vorschriften und Bemerkungen, welche sich mit den Lieferbedingungen nicht decken, sind nur dann für uns
verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden und gelten nur für jenes Geschäft, für welches sie vereinbart wurden.
Impressum
Herausgeber:
AMH Bewässerungstechnik
inh. Aminger Helmut
Gewerbestrasse 1/3
A-7301 Deutschkreutz